Richtlinie 2002/72/EG: Verbindliche Positivliste für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt ab 1. Januar 2010!
Datum: Dienstag, dem 22. Dezember 2009
Thema: Lebensmittel Page - Infos


Die gesetzlichen Anforderungen an die Hersteller von Bedarfsgegenständen und Verpackungsmaterialien aus Kunststoff sind in Richtlinie 2002/72/EG und deren Ergänzungen geregelt. Kunststoffe, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, sollten so beschaffen sein, dass aus Ihnen keine toxischen Stoffe auf Lebensmittel übergehen und sie somit kein Gesundheitsrisiko darstellen.
Die Richtlinie 2002/72/EG enthält eine Gemeinschaftsliste von Monomeren und sonstigen Ausgangsstoffen sowie ein Gemeinschaftsverzeichnis der Zusatzstoffe, die bei der Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff verwendet werden dürfen.
Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 975/2009 im Oktober 2009 wurde die Gemeinschaftsliste von Monomeren und sonstigen Stoffen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, erweitert. Die Verordnung änderte Anhang II, III, IVa, V und VI der Richtlinie 2002/72/EG. Das Gemeinschaftsverzeichnis von Zusatzstoffen in Anhang III der Richtlinie wird ab dem 1. Januar 2010 als Positivliste für die EU festgelegt. Diese neue Liste enthält weitere organische Stoffe und Metalle sowie deren Migrationswerte. Durch die Festlegung als Positivliste dürfen ausschließlich die dort gelisteten Stoffe als Monomere, Ausgangsstoffe und Additive eingesetzt werden. Es ist dadurch nicht mehr möglich, wie bisher Additive einzusetzen, die nur in nationalen Listen aufgeführt sind.

Die gesetzlichen Anforderungen an die Hersteller von Bedarfsgegenständen und Verpackungsmaterialien aus Kunststoff sind in Richtlinie 2002/72/EG und deren Ergänzungen geregelt. Kunststoffe, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, sollten so beschaffen sein, dass aus Ihnen keine toxischen Stoffe auf Lebensmittel übergehen und sie somit kein Gesundheitsrisiko darstellen.
Die Richtlinie 2002/72/EG enthält eine Gemeinschaftsliste von Monomeren und sonstigen Ausgangsstoffen sowie ein Gemeinschaftsverzeichnis der Zusatzstoffe, die bei der Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff verwendet werden dürfen.
Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 975/2009 im Oktober 2009 wurde die Gemeinschaftsliste von Monomeren und sonstigen Stoffen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, erweitert. Die Verordnung änderte Anhang II, III, IVa, V und VI der Richtlinie 2002/72/EG. Das Gemeinschaftsverzeichnis von Zusatzstoffen in Anhang III der Richtlinie wird ab dem 1. Januar 2010 als Positivliste für die EU festgelegt. Diese neue Liste enthält weitere organische Stoffe und Metalle sowie deren Migrationswerte. Durch die Festlegung als Positivliste dürfen ausschließlich die dort gelisteten Stoffe als Monomere, Ausgangsstoffe und Additive eingesetzt werden. Es ist dadurch nicht mehr möglich, wie bisher Additive einzusetzen, die nur in nationalen Listen aufgeführt sind.





Dieser Artikel kommt von Lebensmittel & Nahrungsmittel - Herstellung Produktion Technik Technologie Marketing Vertrieb !
http://www.lebensmittel-page.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.lebensmittel-page.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1251