Wodka-Mischgetränk ist kein 'Energy-Drink'!
Datum: Freitag, dem 17. August 2012 Thema: Lebensmittel Page - Infos
OpenPr.de: Ein Wodka-Mischgetränk mit einem Alkoholgehalt von 10 % Vol. darf nicht unter der Bezeichnung „Energy & Vodka“ vertrieben werden.
Dies verstößt nämlich nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 10.07.2012 gegen die zum Schutz von Verbrauchern erlassene EU-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (so genannte Health-Claims-VO).
Nach dieser Verordnung dürfen bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % Vol. generell keine nährwertbezogenen Angaben gemacht werden.
Deshalb hatte ein Wettbewerbsverein den Getränkehersteller aufgefordert, die Bezeichnung „Energy & Vodka“ für das Mischgetränk zu unterlassen und, nachdem der Getränkehersteller sich geweigert hat, Klage eingereicht.
OpenPr.de: Ein Wodka-Mischgetränk mit einem Alkoholgehalt von 10 % Vol. darf nicht unter der Bezeichnung „Energy & Vodka“ vertrieben werden.
Dies verstößt nämlich nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 10.07.2012 gegen die zum Schutz von Verbrauchern erlassene EU-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (so genannte Health-Claims-VO).
Nach dieser Verordnung dürfen bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % Vol. generell keine nährwertbezogenen Angaben gemacht werden.
Deshalb hatte ein Wettbewerbsverein den Getränkehersteller aufgefordert, die Bezeichnung „Energy & Vodka“ für das Mischgetränk zu unterlassen und, nachdem der Getränkehersteller sich geweigert hat, Klage eingereicht.
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